FAQs

Über die Consumer Competition Claims Foundation
Was ist die Stiftung Consumer Competition Claims?
Die Stiftung Consumer Competition Claims ist eine unabhängige und nicht auf Gewinnerzielung gerichtete Stiftung nach holländischem Recht. Wir gehen gegen Unternehmen und andere Organisationen vor, die ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen, Kartelle bilden oder auf andere Weise unrechtmäßig gegenüber Verbraucher:innen handeln. Wir vertreten die Interessen der niederländischen und europäischen Verbraucher:innen.
Was ist der Zweck der Stiftung Consumer Competition Claims?
Wir vertreten die Interessen niederländischer und europäischer Verbraucher:innen, die durch betrügerische, irreführende oder andere unlautere Geschäftspraktiken geschädigt werden oder geschädigt wurden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Unternehmen oder andere Organisationen handeln, die ein Kartell bilden oder ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen. 
 
Einzelne Verbraucher:innen können sich kaum gegen große Unternehmen wehren. Der Schaden, den der Einzelne erleidet, steht oft außer Verhältnis zu dem enormen Kosten- und Zeitaufwand, der für die Geltendmachung des Schadens erforderlich wäre. Deshalb sehen viele Verbraucher:innen davon ab, kleinere Schäden geltend zu machen. Man nennt das auch “rationales Desinteresse”.
 
Die Stiftung hilft bei der Lösung des rationalen Desinteresses. Wir können die Interessen einer großen Gruppe von Verbraucher:innen bündeln und verfügen über das erforderliche Know-how, um erfolgreich Ansprüche geltend zu machen.
 
Der Zweck der Stiftung ist in unserer Satzung ausführlicher beschrieben, die Du auf der Seite 'Dokumente'.
Wie kann ich Kontakt aufnehmen?
Schick uns eine E-Mail an info@consumercompetitionclaims.com. Wir werden Dir so schnell wie möglich antworten.
Habt ihr eine Datenschutzrichtlinie?
Ja, die Datenschutzbestimmungen findest Du hier. Wir sammeln die folgenden Informationen über Dich:
 
  • Wenn Du unsere Website besuchst, platzieren wir funktionale Cookies.
  • Wenn Du uns eine E-Mail schickst, werden wir die in dieser E-Mail enthaltenen personenbezogenen Daten einsehen und speichern. 
  • Wenn Du Dich an einer unserer Klagen beteiligst, erfassen wir die Daten, die wir benötigen, um für Dich tätig werden zu können.

Klage gegen Apple in Europa
Worum geht es in dem Fall?
Nach Einschätzung unserer wettbewersökonomischen Experten hättest Du für die meisten Apps bis zu 25 % weniger bezahlen müssen. Wir wollen, dass Apple sein rechtswidriges Verhalten einstellt und den geschädigten Verbraucher:innen in der EU Schadensersatz zahlt.
 
Apple schränkt die Wahlfreiheit von iPhone- oder iPad-Nutzer:innen ein und verlangt überhöhte Preise. In seinen Geschäftsbedingungen für App-Entwickler verbietet Apple jeglichen Wettbewerb mit seinem eigenen App Store und seiner Zahlungsanwendung IAP. Weil Apple keinen Wettbewerb zulässt, kann das Unternehmen überhöhte, monopolistische Preise verlangen. Auch darüber hinaus verhält sich Apple wettbewerbswidrig: 
 
  • Apple beeinflusst die Preise, die App-Entwickler verlangen. Dies führt auch dazu, dass Verbraucher:innen zu viel bezahlen. 
  • Apple schließt Apps willkürlich aus dem App Store aus. Infolgedessen haben Verbraucher:innen weniger Auswahl. 
  • Apple beschränkt den Kontakt zwischen Dir und den Entwicklern Deiner Apps. Daher können sie Dich bei Problemen oder Erstattungen nicht unterstützen. 
 
Dieses Verhalten von Apple ist rechtswidrig und verstößt gegen das europäische Wettbewerbsrecht. 
 
Warum ist das für Dich als Verbraucher ein Problem? Weil Du aufgrund des Verhaltens von Apple zu viel für die Apps und In-App-Käufe bezahlt hast. Du zahlst auch zu viel für Abonnements über Apple. Die App-Entwickler geben die überhöhten Preise (in der Regel 30 %) an die Verbraucher weiter. 
Wie kann die Stiftung Consumer Competition Claims Apple dazu bringen, sich nicht mehr rechtswidrig zu verhalten?
Durch Verhandlungen. Und wenn das nicht gelingt, auf dem Rechtsweg.

Die Stiftung Consumer Competition Claims hat versucht, mit Apple eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wir haben Apple aufgefordert, freiwillig sein missbräuchliches Verhalten zu beenden und die entstandenen Schätzen zu ersetzen – leider ohne Erfolg.

Deshalb werden wir rechtliche Schritte einleiten. Wir werden in den Niederlanden eine Sammelklage gegen Apple einreichen. In diesem Gerichtsverfahren werden wir die Interessen aller Verbraucher:innen in der EU vertreten Je mehr Verbraucher:innen sich uns anschließen, desto besser. Denn gemeinsam sind wir stark!

Der Stand des Verfahrens kann hier eingesehen werden.
Hast Du Anspruch auf Entschädigung?
In der Apple-Klage werden wir Schadensersatz im Namen aller Verbraucher:innen in der EU geltend machen, die seit dem 1. September 2009 auf einem iPhone oder iPad Apps aus dem App Store gekauft und/oder In-App-Käufe getätigt haben (mit Ausnahme von Apples eigenen Apps).  
 
Du hast unter den folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung:
 
  • Du hast oder hattest ein iPhone oder iPad;
  • Du hast nach dem 1. September 2009 mindestens einmal eine App gekauft oder einen Kauf innerhalb einer App (mit Ausnahme von Nicht-Apple-Apps) getätigt;
  • Du wohnst in der EU.
Unterstütze unser Vorgehen gegen Apple und melde Dich an! Wir halten Dich dann auf dem Laufenden. 
Wie kann ich die Klage unterstützen?
Du kannst Dich über diesen Link registrieren. Mit Deiner Registrierung unterstützt Du unser Anliegen. Deine Unterstützung ist sehr wichtig, denn so können wir mehr Druck auf Apple ausüben, das rechtswidrige Verhalten einzustellen und die Verbraucher:innen so schnell wie möglich zu entschädigen. 
 
Wir halten Dich dann über die Entwicklung des Falles auf dem Laufenden. Wichtige Entscheidungen, wie z. B. einen möglichen Vergleich, werden wir mit Dir abstimmen. 
Was kostet die Teilnahme?
Die Anmeldung ist kostenlos. Dies ist eine bewusste Entscheidung der Stiftung Consumer Competition Claims. Wir wollen nicht, dass die Opfer von Apples Verhalten etwas bezahlen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen. Stattdessen gilt eine ”no cure, no pay”-Vereinbarung. 
 
Die Apple-Sammelklage wird von der Hereford Litigation Finance 4 Limited mit Sitz in Guernsey finanziert. Der Finanzierer hat sich bereit erklärt, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Stiftung die Klage gegen Apple einreichen kann, ohne dass die einzelnen Beteiligten der Sammelklage einen finanziellen Beitrag leisten oder ein Risiko eingehen müssen. Das bedeutet, dass der Finanzierer die Mittel für die Klage gegen Apple auf einer "no win - no fee"-Basis zur Verfügung stellt und nur dann eine Vergütung erhält, wenn die Klage erfolgreich ist.
 
Die Stiftung wird zunächst versuchen, alle Kosten von Apple erstattet zu bekommen, einschließlich der Kosten der Finanzierung. Sollte dies nicht möglich sein, werden maximal 24 % vom Gesamtbetrag des Schadensersatzes als Vergütung für den Finanzierer abgezogen. Je erfolgreicher die Klage ist und je höher der zugesprochene Schadenersatz ist, desto geringer ist die anteilige Vergütung des Finanzierers, die von 24 % über 20 % auf 15 % und schließlich auf 10 % des gesamten Schadenersatzes sinkt.
 
Die Stiftung Consumer Competition Claims ist eine unabhängige, nicht auf Gewinnerzielung gerichtete Stiftung. Du brauchst uns also nichts zu bezahlen. Nichts, wenn die Klage Erfolg hat, und auch nichts, wenn die Klage erfolglos bleibt.
Spielt es eine Rolle, ob ich bereits eine ähnliche Klage unterstütze?
Du kannst Dich nicht an zwei ähnlichen Klagen gegen Apple beteiligen, sondern solltest Dich in einem konkreten Fall nur bei einer Stiftung anmelden. Du kannst Deine Teilnahme an der anderen Stiftung kündigen, danach kannst Du Dich bei unserer Klage gegen Apple in Europa anmelden. Das kannst Du hier tun. 
Kann ich meine Teilnahme kündigen?
Ja, Du kannst kündigen, indem Du eine E-Mail an terminate@consumercompetitionclaims.com sendest. Wir bitten Dich, in der Betreffzeile ”Kündigung” anzugeben.

Als Teilnehmer schuldest Du dem Finanzierer auch dann noch die ”no cure, no pay”-Erlöse, wenn Du Deine Teilnahme (i) nach dem Datum des Abschlusses einer Vergleichsvereinbarung mit Apple oder (ii) nach der Ernennung der Stiftung Consumer Competition Claims zum alleinigen Vertreter einer Gruppe, der Du angehörst, beendest.

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